Die Satzung wurde errichtet am 16.05.2002 mit der Gründungsversammlung.
Die Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig erfolgte unter der Nr. 3690 am 28.08.2002.
Ziel und Zweck des Vereines sind: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalsschutzes, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
Als Spendenarm der „Gesellschaft Harmonie“ erhält der Verein seine Mittel außer durch Mitgliedsbeiträge und Spenden Dritter vor allem aus dem durch Beschluss der Mitgliederversammlung der „Harmonie“ festgelegten Spendenbeiträgen eines jeden Harmoniemitgliedes.
Spendenempfänger waren bisher u. a.